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Deine Cousine Sozialticket FAQ

1. Was ist das Sozialticket?
Konzerte kosten – leider – immer mehr. Aber Musik soll für alle da sein, nicht nur für die, die’s sich leisten können. Darum gibt’s jetzt bei der Familienfeier 2025 von DEINE COUSINE ein Sozialticket: ein vergünstigtes Ticket-Kontingent für alle, die gerade weniger Kohle am Start haben. 
 Das ist für uns ein erster Versuch, gerechtere Umstände zu schaffen und etwas so wichtiges wie Musik und den Zugang dazu für mehr Menschen offen zu halten. Dennoch ist uns wichtig, auch zu betonen, dass wir hier nur ein sehr limitiertes Kontigent zur Verfügung stellen können und wir das Angebot nur machen können, da wichtige Beteiligte diese Überzeugung mittragen. Deshalb auch vielen Dank an die Booking Agentur, den Örtlichen Veranstalter und Merchcowboy!


2. Wer kann ein Sozialticket kaufen?
Alle, die beim Bestellen einen gültigen Leistungsnachweis vorlegen können. Weil’s dafür keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, akzeptieren wir auch regionale Nachweise – also z. B. auch deinen Leipzig Pass in Hamburg. Wir wollen’s euch so einfach wie möglich machen.


3. Warum keine einheitlichen Nachweise?
Wir legen nicht fest, was „geringes Einkommen“ bedeutet – das machen die Behörden. Wir halten uns an deren Einstufungen. Ist nicht perfekt, klar. Aber es ist ein ehrlicher Anfang, damit weniger Menschen aus finanziellen Gründen nicht teilhaben können.


4. Was kostet das Sozialticket?
26,35 € – die Hälfte - und trotzdem alles drin, keine versteckten Gebühren, kein Versand, weil’s ein E-Ticket ist. Wenn du im Shop noch was Physisches dazupackst (z. B. Merch), kommen die normalen Versandkosten drauf.


5. Was brauchst du für die Bestellung?
    •    Einen Scan oder ein Foto deines gültigen Leistungsnachweises (jpg, png oder pdf – Adresse gern geschwärzt)
    •    Deinen vollständigen Namen
    •    Das Ticket läuft auf den Namen der berechtigten Person. Beim Einlass wird geprüft: Ticket + Nachweis + Ausweis müssen zusammenpassen.


6. Mein Nachweis läuft bald ab – Problem?
Nope. Hauptsache, er ist beim Kauf gültig. Bring ihn trotzdem mit zum Konzert, auch wenn er bis dahin abgelaufen ist.


7. Wie läuft der Bestellprozess?
    •    Kauf dein Ticket nur über den offiziellen DEINE COUSINE Shop.
    •    Das Ticket ist personalisiert und nicht übertragbar.
    •    Ein Ticket pro Bestellung – Name der berechtigten Person = Name auf dem Nachweis.
    •    Nach dem Kauf bekommst du eine Bestellbestätigung.
    •    Nach Zahlung und geprüftem Nachweis wird dein Ticket gültig.
    •    Ohne Nachweis kein Einlass!
    •    Schick deinen Nachweis innerhalb von 14 Tagen an sozialtickets@merchcowboy.com. Wenn nix ankommt, wird die Bestellung storniert.
    •    Nach erfolgreicher Prüfung bekommst du eine Bestätigung per Mail.
    •    Wenn dein Nachweis nicht passt, bekommst du dein Geld zurück.
    •    Bei Fragen (bitte gib uns 14 Tage Zeit zur Prüfung): support@merchcowboy.com


8. Warum dieser Aufwand?
Weil’s fair und transparent laufen soll. Ja, bisschen Bürokratie nervt – aber das ist der Preis dafür, dass mehr Menschen Zugang zu einem Deine Cousine-Konzert haben können.


9. Wie kann ich bezahlen?
Ganz easy: PayPal, Vorkasse, Sofortüberweisung (Klarna) oder Kreditkarte.


10. Wie viele Tickets darf ich bestellen?
Ein Ticket pro Nachweis. Wenn ihr zu zweit kommt, braucht jede*r einen eigenen Nachweis und eine eigene Bestellung.


11. Was muss ich beim Einlass dabeihaben?
    •    Dein Ticket
    •    Deinen Leistungsnachweis (auch wenn abgelaufen)
    •    Deinen Personalausweis oder Reisepass

Ohne alles drei leider kein Einlass.


12. Kann ich mein Ticket weitergeben?
Leider nein – das Ticket ist personengebunden.


13. Welche Nachweise sind gültig?
Zum Beispiel:
    •    Kultur Card Offenbach
    •    Oberhausen Pass
    •    Ludwigsburg Card
    •    Leipzig Pass
    •    Aktiv Pass (Hannover)
    •    München Pass
    •    Bürgergeld
    •    Sozialhilfe
    •    Arbeitslosengeld II
    •    Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt
    •    Wohngeld
    •    Erwerbsminderungsrente
    •    Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
    •    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz